Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Private Krankenversicherungen, Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Selbstzahler
Die Behandlungskosten ergeben sich aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) oder Gebührenordung für Ärzte (GOÄ).